Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben die Insolvenzgläubigerinnen und -gläubiger ihre Forderungen bei der
Insolvenzverwalterin oder beim Insolvenzverwalter anzumelden. Fehlerhafte Anmeldungen können das Verfahren verzögern. Gläubigerinnen und Gläubiger sollten deshalb im eigenen Interesse die folgenden Hinweise und die Angaben auf dem Anmeldeformular sorgfältig beachten.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Insolvenzordnung, insbesondere aus den §§ 38 - 52, 174 - 186 InsO. Rechtsauskünfte zu Einzelfragen darf das Gericht nicht erteilen. Dies ist Sache der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie der zugelassenen Rechtsbeistände.
Hier finden Sie die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren:
Allgemeine Hinweise:
Folgende Hinweise und Anmerkungen sind in dem Dokument aufgeführt: