Insolvenzverwalter (mit betriebswirtschaftlichem und steuerrechtlichem Berufs- und Erfahrungshintergrund)
Insolvenzverwaltertätigkeit in Insolvenzverfahren über das Vermögen von:
Die Erhaltung eines Unternehmens nimmt für die Kanzlei Joseph Albers Wirtschaftsprüfer Steuerberater & Jörg Königsbüscher Rechtsanwalt einen besonderen Stellenwert ein. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass nach dem Ergebnis einer betriebswirtschaftlichen Analyse die Lebensfähigkeit des Betriebs als hinreichend realistisch einzuschätzen ist.
Mit diesem Lösungsansatz wird auch den Gläubigerinteressen, im Vergleich zu einer schlichten Zerschlagung, durch folgende Effekte besser Rechnung getragen:
In einem Insolvenzeröffnungsverfahren steht die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit, wegen der davon abhängigen Grundsatzentscheidung zur Betriebsfortführung, unter einem erheblichen Zeitdruck:
Trotz dieser Notwendigkeit der möglichst schnellen Entscheidungen hat es sich die Kanzlei Joseph Albers Wirtschaftsprüfer Steuerberater & Jörg Königsbüscher Rechtsanwalt zur Regel gemacht, die grundsätzliche Entscheidung zur Betriebsfortführung in jedem Fall auf Basis einer gewissenhaften Prüfung der betriebswirtschaftlichen Ausgangslage zu treffen.
Art und Umfang dieser Erst-Analyse hängen regelmäßig sehr stark von der Größe des Betriebs, der Aussagefähigkeit des vorgefundenen Datenbestandes des Rechnungswesens, der Branche und dem ersten Eindruck zur Kompetenz der Geschäftsführung, beziehungsweise des Inhabers oder der zweiten Leitungsebene, ab.
Die Fortführung eines Unternehmens stellt für unser Team – soweit nach der zuvor dargestellten Prüfung "Ermittlung der Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit eines Unternehmens" als aussichtsreich einzuschätzen – eine grundlegende Voraussetzung zur verbesserten Gläubigerbefriedigung dar.
Ein wesentliches Element zur Massegewinnung bilden darüber hinaus die Anfechtung gegenüber insolvenzwidrig begünstigten Gläubigern und die Haftungsansprüche gegenüber Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschafter.
Eine unverzichtbare Ausgangsbasis für die Einschätzung der Anfechtungs- beziehungsweise Haftungsansprüche bildet die sorgfältige Analyse des betrieblichen Rechnungswesens. Diese wird für den Zeitraum vor Antragstellung zurück bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Liquiditätskrise, zumindest jedoch zurück bis zur sogenannten materiellen Insolvenz (Eintritt der Antragspflicht), ermittelt.
Gerade bei umfangreicheren, beziehungsweise komplexeren Datenbeständen, ist für eine lückenlose und systematische Prüfung der Einsatz digitaler Prüfungsinstrumente unverzichtbar.
Die Analyse des Rechnungswesens bildet anfänglich einen Schwerpunkt im Rahmen der Verwaltertätigkeit. Anhand der so gewonnen Erkenntnisse über die Rentabilität eines Unternehmens und der zu erwartenden künftigen Liquiditätsentwicklung wird fallabhängig ein Konzept zur Sanierung des jeweiligen Betriebs zeitnah erarbeitet und umgesetzt.
Hierbei wird nicht nur auf eigene Kapazitäten, sondern im Bedarfsfall auf ein Netzwerk mit professionellen Partnern zurückgegriffen. Mit diesen festen Größen der Essener Insolvenzverwalter pflegen wir eine enge Zusammenarbeit.
Ist die grundsätzliche Produktivität eines Schuldnerbetriebs mit ausreichender Sicherheit zu prognostizieren, so hat sich unsere Kanzlei zur Aufgabe gemacht, das weitere Krisenmanagement fallspezifisch zu konzipieren und deren Umsetzung zu leiten und zu überwachen.
Vor dem Hintergrund der betriebswirtschaftlich fundierten Kenntnisse und der beruflichen Erfahrung ist die Joseph Albers Wirtschaftsprüfer Steuerberater & Jörg Königsbüscher Rechtsanwalt mit diesen Aufgaben besonders eng verbunden.
Dies bildet nicht nur den gesetzlich normierten Handlungsspielraum eines Verwalteramtes, darüber hinaus spiegelt dieses Vorgehen die Spezialität der Art der Firmenfortführung wieder, die sich die Kanzlei Joseph Albers Wirtschaftsprüfer Steuerberater & Jörg Königsbüscher Rechtsanwalt zu eigen gemacht hat.
Die Leitung eines Schuldnerbetriebs soll und muss innerhalb gesetzlicher Normen erfolgen. Ein Erfolg der Restrukturierung eines zuvor defizitären Unternehmens ist jedoch nur bei fundierter Kenntnis über ökonomische Grundsätze und Optimierungsstrategien bis hin zu steuerlichen Wechselwirkungen möglich.
Jede Möglichkeit einer übertragenden Sanierung bis hin zur Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens wird durchleuchtet und ausgeschöpft.
Verantwortliche warten häufig zu lange, ehe sie einen längst fälligen Insolvenzantrag stellen. Dadurch ist nicht jeder Kampf um den Erhalt von Arbeitsplätzen von Erfolg gekrönt. Selbst der ambitionierteste Fortführungsversuch hilft dann nicht, über das Planungsstadium hinaus zu kommen. Dies frühzeitig zu erkennen und das Schwergewicht der Insolvenzverwaltung auf die reine Liquidation des Unternehmens zu lenken, zählt ebenfalls zu den grundlegenden Kernkompetenzen der Kanzlei Joseph Albers.
Ein weiterer, grundlegender Anspruch des Insolvenverwalterbüros Albers und Königsbüscher ist die Rettung dessen, was die Gesamtgläubigerschaft und deren Forderungen befriedigen kann. Die Schließung eines Unternehmens ist eine der teuersten Einzelmaßnahmen innerhalb eines Insolvenzverfahrens, die ein Insolvenzverwalter treffen kann. Allein schon deshalb will sie wohl überlegt sein.Die hohe betriebswirtschaftliche Kompetenz, gepaart mit umfassenden Kenntnissen des Insolvenzrechts, erlaubt es den Experten der Kanzlei Joseph Albers Wirtschaftsprüfer Steuerberater & Jörg Königsbüscher Rechtsanwalt bereits im Vorfeld einer Insolvenz beratend tätig zu werden. Ziel ist es, eine der Krisensituation angemessene Lösungsstrategie zu entwickeln.
Das Angebot richtet sich dabei an Unternehmen im Hinblick auf die Analyse der Unternehmenslage in betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht und beinhaltet die entsprechende Entwicklung von Lösungsansätzen. Regelmäßig bietet sich die Sanierung durch eine Umstrukturierung mittels Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern an. Ebenso wird von der Joseph Albers Wirtschaftsprüfer Steuerberater & Jörg Königsbüscher Rechtsanwalt die Beratung in Vorbereitung auf eine Sanierung durch einen Insolvenzplan oder eine übertragende Sanierung angeboten.
Auch Banken können das Angebot unseres Büros wahrnehmen. Diese müssen sich im Hinblick auf die Vorschriften nach Basel II bei der Vergabe von Krediten über die jeweiligen Ausfallrisiken vergewissern, um die Größenordnung des Eigenkapitals, mit dem die jeweilige Kreditvergabe in Abhängigkeit vom Unternehmensrisiko zu unterlegen ist, zu ermitteln.
Insbesondere werden auch Prüfungen von Sanierungskonzepten gemäß S 6 IDW durchgeführt.
Unser Team verfügt zusätzlich zu den Kenntnissen und Erfahrung aus der jahrelangen Beratung zum allgemeinen Steuerrecht über eine Kernkompetenz im Bereich des Insolvenzsteuerrecht. Eine Insolvenz zieht eine Vielzahl von steuerlichen Fragestellungen nach sich, wie beispielsweise die der Umsatzsteuerveranlagung, des Besteuerungsverfahrens bei Ertragsteuern im Insolvenzverfahren, sowie der steuerlichen Rechtsstellung der Beteiligten.
Darüber hinaus werden spezielle, steuerliche Gestaltungsfragen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und Sanierungen von Unternehmen durch unsere Kanzlei einer Lösung zugeführt.